PV-Module fallen unter die Elektroaltgeräteverordnung (EAG-VO).

Laut EAG-VO (§5) können Elektroaltgeräte – und somit auch PV-Module – aus privaten Haushalten unter anderem bei

  • Sammelstellen der Gemeinden oder
  • beim Verkäufer einer neuen PV-Anlage

unentgeltlich rückgegeben werden.
PV-Anlagen aus der gewerblichen Nutzung sind vom Hersteller ebenfalls unentgeltlich zurückzunehmen (EAG-VO §10) .

Da bei der Entsorgung von PV-Modulen wichtige Rohstoffe (vor allem Glas und Aluminium) wiedergewonnen werden kann, rentiert sich die Verwertung aus energetischer Sicht. Es ist somit mit keiner bilanziell zusätzlichen Treibhausgasbelastung durch die Entsorgung zu rechnen.

Quelle: Elektroaltgeräteverordnung (EAG_VO),