Fakt ist: Die Feuerwehr löscht einen Gebäudebrand auch dann, wenn auf dem Gebäude eine Photovoltaikanlage installiert ist. Eine PV-Anlage führt nicht dazu, dass ein Gebäude „kontrolliert abbrennen“ gelassen wird. Richtig ist aber: Wie bei jeder elektrischen Anlage müssen bei der Brandbekämpfung bestimmte Sicherheitsregeln beachtet werden.

Eine Besonderheit von Photovoltaikanlagen ist, dass die Module bei Lichteinfall weiterhin Gleichspannung erzeugen können – auch dann, wenn das Gebäude bereits vom Stromnetz getrennt wurde. Deshalb können insbesondere die PV-Module selbst und die Gleichspannungsleitungen bis zur Abschalteinrichtung bzw. bis zum Wechselrichter weiterhin unter Spannung stehen.

Für die Einsatzkräfte ist das beherrschbar, wenn die üblichen Regeln für Einsätze an elektrischen Anlagen eingehalten werden. Bei Niederspannungsanlagen bis 1.000 V Wechselspannung bzw. 1.500 V Gleichspannung gelten beim Löschen mit Wasser als Richtwerte: mindestens 1 m Abstand mit Sprühstrahl und mindestens 5 m Abstand mit Vollstrahl. Diese Abstände gelten nicht speziell nur für PV-Anlagen, sondern allgemein für elektrische Anlagen in diesem Spannungsbereich.

Zusätzlich sind – wie bei allen Dachaufbauten – herabfallende Teile, beschädigte Leitungen, Glasbruch, rutschige Dachflächen und mögliche Einsturzgefahren zu beachten. Feuerwehren sind auf solche Gefahren vorbereitet und berücksichtigen sie bei der Einsatztaktik.

Zur Verringerung des Risikos können technische und organisatorische Maßnahmen vorgesehen werden. Dazu zählen etwa eine gut dokumentierte Leitungsführung, ein PV-Übersichtsplan für die Feuerwehr, möglichst kurze und geschützte Gleichspannungsleitungen im Gebäude, ein gut zugänglicher Wechselrichter sowie geeignete Abschalt- oder Trenneinrichtungen. Sogenannte Feuerwehrschalter oder Modulabschaltungen können helfen, die Gleichspannungsleitungen im Gebäudeinneren spannungsfrei zu schalten. Wichtig ist aber: Auch solche Einrichtungen machen die PV-Module selbst bei Lichteinfall nicht automatisch spannungsfrei.

Die richtige Schlussfolgerung lautet daher: Eine PV-Anlage erfordert im Brandfall besondere Vorsicht, ist aber kein Hindernis für einen Feuerwehreinsatz.

Quellen: OVE-Richtlinie R 11-1:2022, NÖ Landesfeuerwehrverband, Bundesfeuerwehrverband, Informationen zum Einsatz an Photovoltaikanlagen.