Fakt ist: Photovoltaikmodule fallen in Österreich unter die Elektroaltgeräteverordnung (EAG-VO). Sie gelten dabei als sogenannte Gewerbegeräte – auch dann, wenn sie auf privaten Wohngebäuden installiert sind. Für PV-Module gilt das Prinzip der erweiterten Herstellerverantwortung: Verantwortlich für Sammlung und Verwertung ist grundsätzlich jener Hersteller, Importeur, Händler oder befugte Gewerbetreibende, der die Module erstmals in Österreich in Verkehr gesetzt hat.
Für PV-Module, die ab dem 1. Juli 2014 in Verkehr gesetzt wurden, besteht grundsätzlich eine unentgeltliche Rücknahmepflicht durch den Hersteller bzw. Erstinverkehrbringer. Diese Rücknahme kann auch über ein genehmigtes Sammel- und Verwertungssystem oder einen befugten Entsorgungsdienstleister organisiert sein.
Bei älteren Modulen, die vor dem 1. Juli 2014 in Verkehr gesetzt wurden, ist zu unterscheiden: Werden sie im Zuge eines Austauschs durch neue Module ersetzt, muss der Hersteller bzw. Erstinverkehrbringer der neuen Module die alten Module grundsätzlich zumindest unentgeltlich zurücknehmen. Werden alte Module hingegen nur demontiert, ohne dass neue Module geliefert werden, können Entsorgungs- und Transportkosten beim Anlagenbesitzer liegen.
Wichtig ist auch: PV-Module müssen nicht automatisch von kommunalen Altstoffsammelzentren oder Mistplätzen übernommen werden. Die konkrete Abgabestelle und die Annahmebedingungen sollten daher vor der Demontage mit dem Hersteller, Erstinverkehrbringer, Installateur oder einem befugten Entsorgungsbetrieb geklärt werden. Die Demontage und der Transport zur Annahmestelle sind nicht zwingend kostenlos.
Aus ökologischer Sicht ist die Verwertung sinnvoll, weil PV-Module zu einem großen Teil aus wiederverwertbaren Materialien bestehen, insbesondere Glas und Aluminium. Die EAG-VO sieht für PV-Module hohe Verwertungs- und Recyclingziele vor. Die Entsorgung ist daher kein Argument gegen Photovoltaik. Richtig ist aber: Sie muss fachgerecht organisiert werden – und in Einzelfällen können Kosten für Demontage, Transport oder Logistik entstehen.
Quelle: Elektroaltgeräteverordnung (EAG-VO), insbesondere § 10 und Anhang 3; WKO/EAK/PV-Austria-Merkblatt zur Entsorgung und Rücknahme von PV-Modulen, Stand Juli 2025.